unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit Inanspruchnahme unserer Leistungen akzeptiert der Auftraggeber unsere AGB in vollem Umfang.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und
baustellen.nrw
Inh. Andreas Piontek
Rappenweg 70
45359 Essen
Telefon: +49 201 800 97 251
E-Mail-Adresse: service@baustellen.org
nachfolgend Dienstleister genannt, der Vertrag zustande.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen
dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen
Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
Die AGBs gelten für alle Verträge über die Herstellung, den Verkauf, die Vermietung und Wartung von/mit Produkten der Verkehrsabsicherung und sonstige Dienstleistungen in diesem Zusammenhang.
Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung der Angebotsseite verwiesen.
Diese AGB beziehen sich auf mehrere Dienstleistungen des Dienstleisters.
Die Personen die Dienstleistungen bei dem Dienstleister beantragen, erhalten nach Überprüfung vom Dienstleister, ob diese erbracht werden können, eine Auftragsbestätigung. Ohne Auftragsbestätigung des Dienstleisters kann keine Auftragsannahme gewährleistet werden.
Die Preisliste des Dienstleisters ist Vertragsgegenstand. Sind Preise für Leistungen vor Vertragsschluss nicht gesondert vereinbart worden, so gilt die Preisliste des Dienstleisters. Diese kann auf Wunsch vom Auftraggeber eingesehen werden.
3. Vertragsschluss
Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages zwei Wochen gebunden. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Dienstleister auch Dritte für die Erfüllung des Auftrages beauftragen darf und zu diesem Zweck die Kundendaten an den Dritten weitergeben darf.
Der Vertrag kommt persönlich, oder im elektronischen Geschäftsverkehr über Fernkommunikationsmittel wie Telefon und E-Mail zustande. Dabei stellen die dargestellten Angebote eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundenbestellung dar, dass der Dienstleister dann annehmen kann. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
Ein detailliertes Angebot ist nicht nötig. Eine Auftragsbestätigung des Dienstleisters reicht für den Vertragsabschluss aus. Der Auftraggeber kann der Auftragsbestätigung schriftlich widersprechen. Die Annahme des Widerspruchs durch den Dienstleister bedarf der Schriftform.
4. Vertragsdauer, Preise, Kündigung
Der Auftrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt. Alle Preise sind Nettopreise und enthalten noch nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. In den Preisen sind die Kosten für die Genehmigungen der jeweiligen Behörden nicht enthalten. Neben den Endpreisen fallen je nach Anordnung der Genehmigung weitere Kosten an, die vor Ausführung des Auftrags angezeigt werden. Besteht ein Widerrufsrecht und wird von diesem Gebraucht gemacht, trägt der Auftraggeber die Kosten des bereits ausgeführten Aufwands.
Der Auftrag kann ordentlich gekündigt und storniert werden. Bereits entstandene Kosten und Leistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Zusätzlich erfolgt eine Abrechnung von 50% des Auftragswertes bei Kündigung durch den Auftraggeber innerhalb von 28 Kalendertagen vor der Baumaßnahme. Bei Kündigung des Auftraggebers innerhalb von 14 Kalendertagen wird der volle Auftragswert (100%) und die entstandenen Kosten mit der Kündigung sofort fällig. Als Beginn der Baumaßnahme wird das Datum angenommen, das im Angebot als Maßnahmebeginn angegeben wurde.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor,
– wenn die fällige Vorauskasse vom Auftraggeber nicht bezahlt wird.
– der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.
– der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät, (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz) es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt.
- der Auftraggeber relevante Informationen vorsätlich verschwiegen hat.
5. Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Vorabüberweisung, Rechnung, Zahlungsdienstleister (PayPal). Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen. Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und per E-Mail verschickt wird, auf das dort angegebene Konto sofort, spätestens jedoch nach 10 Werktagen zu überweisen. Bei Verwendung eines Treuhandservice/ Zahlungsdienstleisters ermöglicht es dieser dem Dienstleister und Auftraggeber, die Zahlung untereinander abzuwickeln. Dabei leitet der Treuhandservice/ Zahlungsdienstleister die Zahlung des Auftraggebers an den Dienstleister weiter. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des jeweiligen Treuhandservice / Zahlungsdienstleisters. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen.
6. Dienstleistungen
Der Genehmigungsservice kann, je nach Vertragsvereinbarungen, folgende Leistungen umfassen:
- detailliertes Aufmaß: Der Auftraggeber vermisst die Örtlichkeit ein Mal elektronisch (online/Luftbilder/Katasterauszug) oder direkt vor Ort. Berücksichtigt werden die Informationen, die für den Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung und ggfls. für die Erstellung eines Verkehrszeichenplans, benötigt werden. Andere Informationen und Maße werden nicht gesammelt und nicht dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Verändern sich nach dem Aufmaß die Gegebenheiten aufgrund von Umbauarbeiten oder Baustellen, so wird ein weiteres Aufmaß kostenpflichtig erstellt und in Rechnung gestellt gemäß Angebot/Preisliste. Der Vertragsgegenstand ist immer nur der Antrag auf die verkehrsrechtliche Anordnung. Wird dieser von der zuständigen Behörde nicht genehmigt, so besteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Dienstleister.
- Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung: Der Auftraggeber erstellt ein Mal mit den erhaltenen oder gesammelten Informationen einen Antrag zur Vorlage bei der anordnenden Behörde für die Verkehrsabsicherung. Der Antrag wird im Namen des Auftraggebers erstellt und der Auftraggeber ist Gebührenschuldner. Der Auftraggeber erteilt dem Dienstleister bis auf widerruf die Vollmacht zur Antragsstellung im Namen des Auftraggebers. Jede Änderung bedarf eines weiteren Antrages. Die Erstellung wird gemäß Angebot/Preisliste abgerechnet. Eine Ortsbegehung mit Behörden ist ausdrücklich nicht im Preis enthalten.
- Kommunikation mit den Behörden (auch Polizei und Feuerwehr): Der Auftraggeber übernimmt die elektronische und telefonische Kommunikation mit den Behörden zwecks Absprachen bezüglich eines Antrages auf eine verkehrsrechtliche Anordnung oder einen Verkehrszeichenplan. Weitere Leistungen sind nicht enthalten. Eine Ortsbegehung mit Behörden ist ausdrücklich nicht im Preis enthalten.
- kurzfristige Maßnahmen: Der Dienstleister bemüht sich, auch kurzfristige verkehrsrechtliche Anordnungen einzuholen. Der Vertragsgegenstand ist immer nur der Antrag auf die verkehrsrechtliche Anordnung. Wird dieser von der zuständigen Behörde nicht genehmigt, so besteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Dienstleister.
- Kontrollen: Die Kontrollen der Verkehrsabsicherung erfolgen nach den Gesetzen der StVO, der VwV-StVO, den RSA21, den ZTV-SA, der geltenden verkehrsrechtlichen Anordnung und dem angeordneten Verkehrszeichenplan. Der Dienstleister meldet Schäden und Mängel an der Verkehrsabsicherung unverzüglich dem Auftraggeber. Der Dienstleister ist nicht für Instandsetzung und Bewachung der Verkehrsabsicherung verantwortlich. Bei Regelmäßigen Kontrollen muss der Dienstleister den selben Mangel nur ein Mal bis zur Instandsetzung melden.
- Räumdienst: Der Dienstleister übernimmt Räum- und Abschleppmaßnahmen im Zuge der Verkehrsabsicherung mit einhergehender Beschilderung. Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Die Räummaßnahmen beziehen sich ausschließlich auf falsch abgestellte Fahrzeuge, die nachweislich die Baustelle oder deren Zufahrt behindern. Die Räummaßnahmen sind abhängig von der anordnenden Behörde. Der Dienstleister hat keinen Einfluss auf die Einhaltung der Anordnung. Sollten sich die Behörden weigern, Abschleppmaßnahmen durchzuführen, so hat der Auftraggeber gegenüber dem Dienstleister keinen Rechtsanspruch darauf. Der Dienstleister hat seinen Auftrag dennoch vollständig erfüllt. Der Dienstleister handelt im Namen des Auftraggebers. Bei Schadenersatzforderungen und Forderungen jeglicher Art von Behörden oder Privatpersonen aufgrund von Abschleppmaßnahmen ist der Dienstleister nicht haftbar. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung gegenüber Dritten in vollem Umfang.
- Fotodokumentation: Der Dienstleister erstellt eine ausführliche Dokumentation von einer Örtlichkeit, die vom Auftraggeber vorgegeben und detailliert beschrieben ist. Die Dokumentation enthält Bilder vom Zustand der Örtlichkeit mit einer Beschreibung und Ortsangabe. Die Dokumentation wird dem Auftraggeber elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber ist für die Vorhaltung und Speicherung verantwortlich. Ein Rechtsanspruch gegenüber dem Dienstleister besteht zu keiner Zeit.
- Anwohner: Der Dienstleister informiert Anwohner und Gewerbetreibende in geeignetem Umkreis zur Baustelle über die geplanten Maßnahmen, sofern sie für die Anwohner relevant sind. Diese Informationen stellt der Auftraggeber dem Dienstleister zur Verfügung. Der Dienstleister ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit, die Inhalte und die Einhaltung der Informationen. Die Verbreitung der Informationen bedarf der Absprache zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister.
Der Dienstleister übernimmt die Verkehrssicherungspflicht zu keiner Zeit. Die Verkehrssicherungspflicht liegt immer beim Auftraggeber und der vom Auftraggeber bestellten Person.
7. Widerrufsbelehrung
Sie erreichen unseren Kundendienst unter:
baustellen.nrw
Inh. Andreas Piontek
Rappenweg 70
45359 Essen
Telefon: +49 201 800 97 251
E-Mail-Adresse: service@baustellen.org
8. Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas Anderes ergibt. Der Dienstleister haftet nur bei grob Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Auftraggeber stellt die Firma baustellen.nrw – Inh. Andreas Piontek von allen Ansprüchen, die aus der Nutzung des Internetangebots des Dienstleisters entstehen können, frei. Der Auftraggeber ist sich der unmöglich vollständigen Datensicherheit im Internet bewusst. Der Auftraggeber stimmt einer Speicherung der Daten des Auftraggebers durch den Dienstleister zur Erbringung der Leistungen ausdrücklich zu. Der Dienstleister verpflichtet sich, die Daten ausschließlich zu internen Zwecken zu nutzen.
Der Dienstleister übernimmt keine Haftung, wenn die beauftragte und dokumentierte Dienstleistung verändert, entwendet oder von der jeweiligen Behörde nicht genehmigt wird.
Die Kosten für Widerbeschaffung der Materialien und der geleisteten Dienstleistung sind vom Auftraggeber zu entrichten. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters, falls der Auftraggeber gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.
Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Auftraggeber, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Dienstleisters.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil wirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.